Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Anmeldung zur Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz


Beschreibung

Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben. Mit der Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischen Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht.

Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; die Unterrichtung dauert insgesamt (inkl. Pausen) 5 bis 6 Stunden. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:

Neben Gewerbetreibenden sind auch leitende Mitarbeiter sowie technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind, zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

 


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt binnen weniger Tage.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.


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Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 886-0

Fax

+49 921 886-9299

E-Mail


Webseite

http://www.bayreuth.ihk.de