Munitionserwerbsschein; Beantragung


Beschreibung

Der Munitionserwerbsschein wird für eine bestimmte Munitionsart erteilt, sofern diese nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden kann. Abweichend davon können Munitionssammler oder -sachverständige ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.

Der Munitionserwerbsschein ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren befristet, gilt danach jedoch unbefristet weiter, was den Besitz der Munition betrifft.

Für die Aufbewahrung der Munition ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis ohne Klassifizierung aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig notwendig.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen den Munitionserwerbsschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. 


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de