Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände mit Pflanzengesundheitszeugnis; Beantragung der Registrierung für die Ausfuhr


Beschreibung

Für bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Forstpflanzen und sonstige Gegenstände ist ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) erforderlich. Dies ist nötig, wenn Unternehmen die Ware in Nicht-EU-Staaten ausführen.

Wenn Sie kontrollpflichtige Waren in Nicht-EU-Staaten ausführen wollen, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis erforderlich ist, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren lassen.

Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie Pflanzen für ein anderes Unternehmen transportieren.

Als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, können Sie nur einmal in das Register der zuständigen Stelle eingetragen werden. Bei mehreren Betrieben oder Zweigbetrieben, wird im behördlichen Register auf die Zweigbetriebe verwiesen.


Voraussetzungen

Bayernweite Ergänzung

Eine Registrierung ist für Unternehmerinnen oder Unternehmer erforderlich, die kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände in Nicht-EU-Staaten ausführen möchten. Privatpersonen und Speditionen müssen sich nicht registrieren.


Verfahrensablauf

Bayernweite Ergänzung

Sie müssen die Registrierung für die Ausfuhr beim Institut für Pflanzenschutz beantragen.

 

Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Bayernweite Ergänzung

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Bayernweite Ergänzung

keiner


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Zuständige Stelle(n)