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Kreistag; Informationen zu den Sitzungen des Kreistags


Beschreibung

Der Kreistag wird vom Landrat, erstmals binnen vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit, einberufen. In dringenden Fällen kann der Kreistag zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Er ist einzuberufen, wenn es der Kreisausschuss oder ein Drittel der Kreisräte unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstands beantragt.

Die Geschäftsordnung des Kreistags enthält Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Kreistags, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse.

Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Kreistags sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am fünften Tag vor der Sitzung, öffentlich bekanntzumachen.

Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung können folgende Tätigkeiten anfallen:

  • Periodische Planung des Sitzungskalenders einschließlich Überwachung
  • Zentrale Erstellung der Sitzungsvorlagen
  • Erstellung der Tagesordnung auf Grundlage der erfassten Vorlagen und Anträge
  • Erstellung und termingerechter Versand der Einladung inkl. Sitzungsvorlagen an die Gremienmitglieder
  • Bekanntmachung der öffentlichen Tagesordnungspunkte
  • Mitteilung der öffentlichen Tagesordnung an die Presse sowie Zusammenstellung der Pressemappe
  • Abwesenheitsverwaltung

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de