Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle


Beschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.


Voraussetzungen

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de