Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Beschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

