Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums


Beschreibung

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.


Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de