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Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung


Beschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden unter anderem von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von externen Notfallplänen benötigt.


Voraussetzungen

Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.


Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.


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Zuständige Stelle(n)

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