Immissionsschutz; Übermittlung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben, müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.
Wird ein Emissionsgrenzwert, ein Emissionswert oder eine Emissionsbegrenzung oberhalb der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten bestimmt, hat die Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung einen Vergleich mit den in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten zu ermöglichen.
Die jährliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung müssen Sie nicht einreiche n, wenn Sie diese bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
Verfahrensablauf
- Sie legen der für Sie zuständigen Behörde Angaben zur Emissionsüberwachung sowie sonstige Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen zu überprüfen, vor.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre vorgelegten Unterlagen.
- Liegen die festgelegten Emissionsgrenzwerte oberhalb der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten, vergleicht die zuständige Behörde Ihre vorgelegte Zusammenfassung mit den BVT-Schlussfolgerungen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Angaben zu der Emissionsüberwachung
- Daten zur Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsanforderungen
Rechtsgrundlagen
- § 31 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Hausanschrift
Bürgermeister-Ulrich-Str. 16086179 Augsburg
Postanschrift
86177 Augsburg

