Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung


Beschreibung

Einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte benötigen Sie für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten, wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe ist auf maximal drei Jahre befristet und kann zweimal für bis zu drei Jahre verlängert werden.

Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.


Voraussetzungen

Damit Sie den Waffenschein nach § 28 WaffG (Waffengesetz) erteilt bekommen, müssen Sie


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de