Arztregister; Beantragung der Eintragung
Beschreibung
Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.
Wenn Sie in Bayern wohnen, muss die Eintragung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns beantragt werden. Diese führt für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister.
Sie müssen Änderungen Ihrer Daten der Kassenärtzlichen Vereinigung Bayerns mitteilen.
Voraussetzungen
Für eine Eintragung als Arzt/Ärztin müssen Sie:
- bei der Arztregisterstelle Ihre Eintragung beantragen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben
- oder bei Wohnsitz im Ausland wählen Sie den Registerbezirk Ihres geplanten Tätigkeitsorts.
- als Ärztin oder Arzt approbiert sein und
- einen Nachweis vorlegen über den Abschluss einer Facharztausbildung oder eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung gemäß der Richtlinie 2005/36 EG.
Für eine Eintragung als Psychologische/r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:
- bei der Arztregisterstelle Ihre Eintragung beantragen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben
- als Psychologische/r Psychotherapeut/in approbiert sein und
- einen Nachweis vorlegen über eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachpsychotherapeut oder eine Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) in einem der anerkannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren.
Die Eintragung ist bundesweit nur einmal erforderlich. Besteht bereits eine Registrierung, ist bei einem Wechsel nach Bayern kein neues Verfahren nötig – die Akten werden zwischen den KVen übermittelt.
Verfahrensablauf
Sie können das entsprechende Antragsformular online herunterladen (siehe Link unter "Online-Verfahren").
Sie können den Antrag inkl. der nötigen Unterlagen auf dem Postweg an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns senden. Ihre Originalurkunden werden beglaubigt und anschließend zurückgeschickt.
Sie können den Antrag auch persönlich abgeben. Dann ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Die Dokumente für die Antragsstellung werden im Rahmen der Arztregistereintragung beglaubigt.
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.
Sie müssen Änderungen Ihrer Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mitteilen.
Fristen
keineBearbeitungsdauer
in der Regel wenige Wochen bis zwei Monate
Erforderliche Unterlagen
- Notwendig Unterlagen für den Artzregistereintrag:
Ärzte:- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsurkunde (bei Namensänderung auch Heiratsurkunde, bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch, ggf. Einbürgerungsurkunde)
- Approbationsurkunde
- Urkunde über Med. Promotion / weitere Titel
- Anerkennung für eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, fakultative Weiterbildungsnachweise und Fachkunde nach der Weiterbildungsordnung
- Bescheinigung bzw. Zeugnis über alle bisherigen ärztlichen Tätigkeiten als Arzt seit dem Staatsexamen, einschließlich einer aktuellen Bestätigung über derzeitige ärztliche Tätigkeit
- Falls bereits niedergelassen oder niedergelassen gewesen: Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über Ort und Dauer
- Nachweise zu Berufsverbot, Entzug bzw. Ruhen der Approbation
Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Geburtsurkunde (bei Namensänderung auch Heiratsurkunde, bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch, ggf. Einbürgerungsurkunde)
- Approbationsurkunde mit Nachweis einer vertieften Ausbildung in einem psychotherapeutischen Richtlinienverfahren
- Abschlusszeugnis (z.B. Diplom) im Studiengang Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder gleichwertiger Studiengang
- Urkunde über Med. Promotion / weitere Titel
- Bescheinigung bzw. Zeugnis über alle bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeiten als Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut seit dem Studienabschluss, einschließlich einer aktuellen Bestätigung über derzeitige psychotherapeutische Tätigkeit
- Falls bereits niedergelassen oder niedergelassen gewesen: Bescheinigung der zuständigen Psychotherapeutenkammer über Ort und Dauer
- Nachweise zu Berufsverbot, Entzug bzw. Ruhen der Approbation
Originaldokumente vorlegen
- Urkunden sind grundsätzlich im Original vorzulegen.
- Die Arztregisterstellen fertigen entsprechende Beglaubigungen an.
- Anstelle von Urschriften können ausnahmsweise auch amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden.
Kosten
100 EURRechtsgrundlagen
- § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 95a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 95c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- §§ 1ff. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weiterführende Links
- Arztregistereintrag
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB)
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Zuständige Stelle(n)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Hausanschrift
Elsenheimerstr. 3980687 München
Postanschrift
80684 München

