Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung


Beschreibung

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben handelt es sich um Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung benötigen. Sie dürfen bauen, insofern keine Veränderungssperre vorliegt.

Für Ihr verfahrensfreies Bauvorhaben können Sie jedoch eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.

Beispiele für öffentliche Belange:

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

Für Bauvorhaben

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.


Voraussetzungen

Bayernweite Ergänzung

Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt.


Verfahrensablauf

Bayernweite Ergänzung

Sie müssen die Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Gemeinde beantragen.


Fristen

Bayernweite Ergänzung

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

Hausanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Postanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Telefon

+49 9207 981-113

Fax

+49 9207 981-23

E-Mail


Webseite

http://www.steinfeld-oberfranken.de