Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde


Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Bauamt

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Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

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Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

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Fax

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