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Studium; Beantragung einer Beurlaubung


Beschreibung

Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.

Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit in der Regel

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Voraussetzungen

  • Sie sind immatrikuliert.
  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor. Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:
    • Auslandsstudium
    • Krankheit
    • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
    • Schwangerschaft, Kindererziehung
    • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.


Verfahrensablauf

Wenn Sie wichtige Gründe für die Beurlaubung haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.

Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.

Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.


Fristen

Vor Beginn der Vorlesungszeit.

Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.


Erforderliche Unterlagen

  • Informationen über die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Formularen der Hochschule.

    Es können ggf. Unterlagen erforderlich sein, die geeignet sind, den Beurlaubungsgrund zu belegen.


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Technische Universität München

Hausanschrift

Arcisstr. 21
80333 München

Postanschrift


80290 München

Telefon

+49 89 289-01

Fax

+49 89 289-22000

E-Mail


Webseite

https://www.tum.de