Studium; Beantragung der Exmatrikulation


Beschreibung

Die Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.


Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium auf eigenen Wunsch abbrechen.


Verfahrensablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:


Fristen

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Technische Universität München

Hausanschrift

Arcisstr. 21
80333 München

Postanschrift


80290 München

Telefon

+49 89 289-01

Fax

+49 89 289-22000

E-Mail


Webseite

https://www.tum.de