Kulturgut; Beantragung einer allgemeinen offene Ausfuhrgenehmigung in Mitgliedstaaten der EU durch Kulturgut bewahrende Einrichtungen


Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Mitgliedstaaten der EU zu beantragen. Dies ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie des Öfteren

Die allgemeine offene Genehmigung kann höchstens für 5 Jahre erteilt werden.

Die allgemeine offene Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem sich der Hauptsitz Ihrer Institution befindet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut können Sie schriftlich, rein online oder hybrid beantragen.

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Ausfuhrgenehmigung hybrid beantragen wollen:


Formulare


Kosten

Bayernweite Ergänzung

25 bis 250 EUR (lfd. Nr. 3.III.1 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch oder in dem Fall, in dem der Verwaltungsakt von einer obersten Landesbehörde erlassen worden ist, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.

Weitere Informationen können der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Verwaltungsakts im konkreten Einzelfall entnommen werden.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen

Hausanschrift

Richard-Wagner-Str. 1
80333 München

Postanschrift

Richard-Wagner-Str. 1
80333 München

Telefon

+49 89 23805-0

E-Mail


Webseite

http://www.pinakothek.de