Regionalkultur; Beantragung einer Förderung für Spielstätten historischer Heimatschauspiele


Beschreibung

Zweck

Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von bzw. technische Einbauten in Spielstätten für  historische Heimatschauspiele (Veranstaltungs- und Probenräume sowie Freilichtbühnen). Ebenfalls gefördert wird der Erwerb eines Gebäudes einschließlich notwendiger Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn dadurch ein Neubau oder eine Erweiterung entbehrlich wird.

Nicht gefördert werden rein örtlich wirkende Vorhaben ohne überregionalen Bezug.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn sie für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:

Unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als fiktive Ausgaben anerkannt werden:

Die Arbeitsleistungen müssen geeignet dokumentiert werden (z. B. durch Stundenlisten).

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, 

Eine gleichzeitige Förderung aus Mitteln des Förderprogramms Regionalkultur und aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich nicht zulässig.

Eine Ausnahme ist nur möglich,


Verfahrensablauf

1. Beratung

Vor der Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Bewilligungsbehörde geführt werden.

2. Antrag stellen

Sie reichen Ihren Förderantrag digital über die Antragsplattform des Staatsministeriums ein, siehe Online-Dienst. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

3. Prüfung und Bewilligung

4. Auszahlung

5. Verwendungsnachweis

(Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keine Angaben


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

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