Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung der Änderung der Steuerklasse nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft


Beschreibung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 


Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.


Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Keine


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Bamberg

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 84-0

Webseite

http://www.finanzamt-bamberg.de