Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Abgaber einer Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis


Beschreibung

Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.


Voraussetzungen

Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.


Verfahrensablauf

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.


Fristen

Bayernweite Ergänzung

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Bayernweite Ergänzung

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Bamberg

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 84-0

Webseite

http://www.finanzamt-bamberg.de