Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Abgaber einer Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis
Beschreibung
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Voraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Verfahrensablauf
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Fristen
Bayernweite Ergänzung
keineErforderliche Unterlagen
- keine
Kosten
Bayernweite Ergänzung
keineRechtsgrundlagen
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Bamberg
Hausanschrift
Martin-Luther-Str. 196050 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg