Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau
Beschreibung
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenbaulast
- Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Straßenbetriebsdienst; Durchführung
- Kreisstraßen; Straßenbau
- Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Zuständige Stelle(n)
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Bauamt
Hausanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen
Postanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen