Versicherungsvermittler/-in; Beantragung der Befreiung von der Erlaubnispflicht


Beschreibung

Grundsätzlich brauchen Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler eine Erlaubnis. Dafür ist Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Als sogenannter produktakzessorischer Versicherungsvermittler können Sie sich allerdings von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer örtlichen IHK einen Antrag stellen.

Produktakzessorische Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit produktergänzende Versicherungen vermitteln. Das bedeutet, dass das Risiko, für welches Sie eine Versicherung vermitteln, sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben muss.

Beispiel für solche produktergänzenden Versicherungsvermittlungen:

Außerdem müssen Sie sich ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnisbefreiung können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland keine Erlaubnisbefreiung noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Erlaubnisbefreiung können Sie schriftlich beantragen:

Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.


Fristen

keine

Hinweis: Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Befreiung erhalten haben.


Bearbeitungsdauer

Je nach IHK unterschiedlich.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern)


Kosten


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Hausanschrift

Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Postanschrift

Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Telefon

+49 89 5116-0

Fax

+49 89 5116-1306

E-Mail


Webseite

https://www.ihk-muenchen.de