Zahnarztregister; Beantragung der Eintragung


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Zahnarztregister eintragen.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister. Zuständig für die Zahnarztregistereintragung ist immer die Kassenzahnärztliche Vereinigung, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip).

Die Eintragung in das Zahnarztregister ist Voraussetzung für eine Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt. Ebenso ist sie Voraussetzung für eine Genehmigung als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte online dem Internetauftritt der KZVB (siehe unter "Weiterführende Links").


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung sind:


Verfahrensablauf

Die Eintragung ins Zahnarztregister müssen Sie in Bayern schriftlich bei der zuständigen Bezirksstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben, beantragen.

Der Antrag muß die zur Eintragung erforderlichen Angaben enthalten.


Fristen

Sollten Sie eine Zulassung beantragen wollen, beachten Sie den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister frühzeitig zu stellen, da dieser Voraussetzung für die Beantragung der Zulassung ist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

100 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Hausanschrift

Fallstraße 34
81369 München

Postanschrift

Fallstraße 34
81369 München

Telefon

+49 89 72401-0

Fax

+49 89 72401-291

E-Mail


Webseite

https://www.kzvb.de