Vertragsarzt; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben. Diese müssen Sie beim zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte beantragen.

Die Ausschüsse erteilen die Zulassungen unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Bedarfsplanung.

Die Zulassung verpflichtet Sie, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Sie können eine Zulassung im Umfang eines vollen, drei Viertel oder halben Versorgungsauftrags beantragen.

Hinweis: In Gebieten, in denen es laut Bedarfsplanung eine Überversorgung gibt, sind Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Dort müssen Sie mit Zulassungsbeschränkungen rechnen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen.

Es wird empfohlen sich vor der Antragstellung frühzeitig eine Beraterin bzw. einen Berater hinzuzuziehen.

Der örtlich zuständige Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. Die Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse sind auf der KVB-Website veröffentlicht. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

100 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch


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Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Hausanschrift

Elsenheimerstr. 39
80687 München

Postanschrift


80684 München

Telefon

+49 89 57093-0

Fax

+49 89 57093-61930

E-Mail


Webseite

http://www.kvb.de