Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Grundgesamtheit :

Befragt werden die für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen worden sind oder sie mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragt worden sind. Es besteht eine Auskunftspflicht. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitpunkt :

Die Erhebung findet alle 3 Jahre zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres statt.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur den an Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben, andere dezentrale Anlagen zur Schutzwasserentsorgung, Industriekläranlagen und ausländische Kläranlagen angeschlossenen Einwohner.

Nutzerbedarf :

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die private Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).

EVAS-Nr.: 32251


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.


Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de