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Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Die Erhebung der öffentlichen (allgemeinen) Abwasserbehandlung liefert 3-jährlich Informationen zum Stand und zur Entwicklung der öffentlichen Abwasserentsorgung und -behandlung.

Befragt werden Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung betreiben bzw. die für die öffentliche Abwasserbehandlung zuständigen Gemeinden.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflichtigen geben ihre Meldung online ab.

Berichtszeitraum

3-jährlich

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Erhebung erfasst Daten zur Abwasserbehandlung in zentralen Kläranlagen (> 50 Einwohnerwerte). Erhoben werden folgende Merkmale:

  • Anzahl und Speichervolumen der Regenbecken auf dem Klärwerksgelände, sowie alle Regenbecken mit direktem Anschluss an die Kläranlage
  • Art und Menge des Abwassers (Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers)
  • Zahl der an die Abwasserbehandlungsanlage angeschlossenen Einwohner und Einwohnerwerte nach Gemeinden/-teilen
  • Einleitstelle des behandelten und abgeleiteten Abwassers
  • Art der Abwasserbehandlung
  • Konzentrationen ausgewählter Parameter/Schadstoffe im Ablauf der Anlage

Nutzerbedarf

Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung der Abwasserbehandlung.

Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Abwasserwirtschaft, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer.

EVAS-Nr.: 32213


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.


Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de