Freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden; Beantragung


Beschreibung

Die freiwillige Durchführung einer reversiblen chemischen als auch einer dauerhaft operativen Kastration ist in Deutschland rechtlich möglich, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) eingehalten werden.

Eine Kastration in Sinne des § 1 KastrG durch einen Arzt ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Körperverletzung strafbar.

Voraussetzung ist unter anderem die Beteiligung eines Gutachterausschusses, welcher das Vorliegen der Voraussetzungen prüft. Die Gutachterstelle an der Regierung von Oberbayern entscheidet auf Antrag und ist zuständig, wenn der Betroffene in Bayern seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder behördlich verwahrt wird. Andere Behandlungsmethoden im Sinne des § 4 KastrG (z.B. medikamentöse Kastration) erfordern nur dann eine Beteiligung des Gutachterausschusses, wenn der Betroffene nicht fähig ist, Grund und Bedeutung der Behandlung voll einzusehen und seinen Willen hiernach zu bestimmen, oder das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 5 Abs. 2 KastrG). Für Einzelfragen können Sie sich an die Gutachterstelle wenden.

 


Voraussetzungen

Die Kastration durch einen Arzt ist nicht als Körperverletzung strafbar, wenn

Weiterführende Informationen über die Voraussetzungen finden Sie u.a. in § 2 und § 5 KastrG.


Verfahrensablauf

Der formlose Antrag mit ggf. bereits vorhandenen Unterlagen (z.B. ärztliche Gutachten) ist an die zuständige Regierung zu richten.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit der Komplexität des Antrags und der erforderlichen Begutachtung sowie Sitzung des Gutachterausschusses kann die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keiner


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift


80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/