Modellregionen in Bayern; Beantragung einer Freistellung von landesrechtlichen Vorschriften


Beschreibung

Das Bayerische Modellregionengesetz (BayMoG) ermöglicht, auf Antrag befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften freigestellt zu werden.

Eine Freistellung ist möglich von Vorschriften in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Landes, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden und Landkreise und der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden. Ausgenommen sind Vorschriften

Auch Bundesrecht und Recht der Europäischen Union bleiben unberührt.


Voraussetzungen

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind kreisangehörige und kreisfreie Gemeinden, Märkte und Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (einschließlich der staatlichen Landratsämter).

Entscheidungsmaßstab

Die Freistellung muss dem Bürokratieabbau dienen. Darüber hinaus muss das fachlich zuständige Ministerium prüfen, ob einer Freistellung fachliche Gründe entgegenstehen können.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist online beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen. Dieses holt das Einvernehmen des fachlich zuständigen Staatsministeriums ein. Ist ein Antrag erfolgreich, stellt das Innenministerium den Antragsteller durch Rechtsverordnung von den konkreten Vorschriften frei.


Fristen

Anträge können bis zum Außerkrafttreten des BayMoG zum 15.05.2031 jederzeit gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keiner


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Postanschrift


80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Fax

+49 89 2192-12225

E-Mail


Webseite

http://www.stmi.bayern.de