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Statistik der Ausgaben und Einnahmen; Übermittung von jährlichen Daten über Jahresabschlüsse kaufmännisch buchender öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen


Beschreibung

Grundgesamtheit

Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahr zusammenfällt, ist der Berichtszeitraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet. Es werden auch Jahresabschlüsse erhoben, die weniger als 12 Monate umfassen (sog. Rumpfgeschäftsjahr).

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Jahresabschlussstatistik erfasst Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises/Anlagenspiegels sowie der Verwendung des Jahresergebnisses. Der Erhebungskatalog berücksichtigt auch die Besonderheiten der Rechnungslegungsvorschriften für Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Darüber hinaus werden folgende Merkmale erhoben: die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Rechnungslegungsvorschriften (Eigenbetriebs-/ Landeshaushaltsrecht, Handelsgesetzbuch, Krankenhaus- und Pflegebuchführungsverordnung, sonstige Rechnungslegung), der Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses sowie die im Berichtsjahr erhaltenen öffentlichen Zuweisungen und Zuschüsse.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik fließen mit der Jahresrechnungsstatistik in die statistische Darstellung des Öffentlichen Gesamthaushaltes und Öffentlichen Bereiches ein. Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik sind außerdem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen relevant, da ein Teil der Erhebungseinheiten nach den Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) zum Sektor Staat zählt und zentrale Größen wie Bruttoinlandsprodukt, Investitionen, Defizit- und Schuldenstand beeinflusst.

Weitere Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.

EVAS: 71811


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Alle kaufmännisch buchenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Eigner mehrheitlich - unmittelbar oder mittelbar - Kernhaushalte (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherungen) sind erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Amt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per Erhebungsportal, IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de