Gefahrguttransport; Beantragung der Anerkennung als Schulungsveranstalter für die Ausbildung


Beschreibung

Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:

Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 886-0

Fax

+49 921 886-9299

E-Mail


Webseite

http://www.bayreuth.ihk.de