Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen


Beschreibung

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern. Fortbildungen bilden den nötigen Raum, diese Kompetenzen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln und leisten einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege.

Gegenstand

Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Träger von Pflegeeinrichtungen nach Nr. 2.1, insbesondere a) die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, b) die auf Landesebene wirkenden oder andere fachlich anerkannten Verbände der privaten Träger, c) freigemeinnützige Stiftungen und d) Einrichtungen ohne Verbandszugehörigkeit.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die für die Fortbildungsmaßnahme entstehenden Teilnehmergebühren.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Höchstens 5.000 Euro zur Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte und höchstens 500 Euro für resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung.


Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist

a) der Nachweis der fachlichen Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme, insbesondere bei Veränderungen in den Strukturen und Prozessen in den Einrichtungen, Wechsel in der Leitung und außerordentlichen Belastungen

b) die Vorlage eines Angebotes eines zertifizierten Anbieters (TÜV oder vergleichbare andere Institution) mit Informationen zum Inhalt, Dauer, Datum und Kosten der Maßnahme sowie

c) die Benennung der Führungskraft, der Führungsposition und deren Verantwortungsbereich oder der Mitarbeitenden, die die Maßnahme wahrnehmen sollen.

Ausschlusskriterien:

Keine


Verfahrensablauf

Der Antrag muss über das bereitgestellte Online-Verfahren eingereicht werden. Das Landesamt für Pflege prüft den Antrag und versendet anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.


Fristen

Der Antrag soll zwei Monate vor Beginn der ersten Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wobei die Maßnahme spätestens sechs Monate nach Antragstellung beginnen muss.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Woche(n) bis zu 8 Woche(n) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • DAWI-De-minimis-Erklärung" und "Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen"


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Pflege

Hausanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Postanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Telefon

+49 9621 9669-0

Fax

+49 9621 9669-1111

E-Mail


Webseite

https://www.lfp.bayern.de