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Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz liefert jährlich Informationen über die angebotsseitige Struktur der Umweltschutzwirtschaft sowie über den „Öko-Markt“ als Beschäftigungsfaktor.

Grundgesamtheit

Befragt werden Betriebe und Einrichtungen, die Güter für den Umweltschutz herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen (höchstens 15 000). Ausgenommen von der Erhebung ist der Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflichtigen geben ihre Meldung online ab.

Berichtszeitraum

Jährlich

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Im Rahmen der Erhebung werden die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verhinderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien.

Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Technologien für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden.

Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden.

Nutzerbedarf

Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (EUROSTAT und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern. Das Statistische Amt der Europäischen Union EUROSTAT arbeitet an einem Konzept zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. Die ermittelten Daten und Erfahrungen aus Deutschland fließen in die Arbeiten bei EUROSTAT ein.

EVAS: 32531


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV („Internet Datenerhebung im Verbund“) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.


Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de