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Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Die Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden. Wenn Sie Abfälle aus den folgenden Einweg-Kunststoffprodukten entsorgen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt:

  • pfandfreie Einweg-Getränkeflaschen aus getrennter Sammlung,
  • Tabakprodukte mit Filter aus öffentlichen Sammelsystemen oder behördlichen Reinigungsaktionen.

Sie müssen Auskunft darüber geben, welche Menge an Einweg-Kunststoffprodukten Sie in einem bestimmten Jahr gesammelt und entsorgt haben. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen oder die Behörden.

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr. Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2027 zur Befragung aufgefordert werden, müssen Sie Auskunft über die Entsorgung im Vorjahr, hier: im Jahr 2026, geben.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Menge der Abfälle, die Sie im Berichtsjahr gesammelt oder entsorgt haben,
    • Abfälle von pfandfreien Einweg-Getränkeflaschen,
    • Abfälle von Tabakprodukten mit Filter,
  • Art der Sammlung,
  • Art der Entsorgung.

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Einwegkunststoffverordnung. Die EU fordert ausführliche Nachweise über die Entsorgung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte. Denn diese Produkte tragen intensiv zur Verschmutzung von Landschaft, Natur- und Siedlungsräumen bei, wenn sie nach Gebrauch achtlos weggeworfen werden.

EVAS: 32186


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.


Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de