Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen findet alle zehn Jahre als Vollerhebung statt. In den dazwischenliegenden Jahren wird die Erhebung jährlich in kleinerem Umfang (Stichprobe) durchgeführt. Diese Beschreibung bezieht sich auf die Vollerhebung.

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen und Betrieben. Wenn Sie im Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt.

Sie müssen über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Auskunft erteilen, die Sie mit Ware befüllt erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen und Betriebe.

Welche Unternehmen und Betriebe sind im Berichtskreis der Erhebung?

Bei der Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle zehn Jahre wird der volle Berichtskreis befragt. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen und Betriebe, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (siehe § 15 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsgesetz) erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller gemäß § 3 Absatz 14 Verpackungsgesetz).

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2023 und wiederholt sich im Abstand von zehn Jahren.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen Sie folgende Angaben machen:

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch und die Entsorgung von Verpackungen. Außerdem unterstützen die Ergebnisse aus der Erhebung die politische Entscheidungsfindung zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

EVAS: 32183


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.


Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de