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Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren


Beschreibung

Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.

EVAS: 52431


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    D etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de