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Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über angezeigte Restrukturierungsverfahren


Beschreibung

Die Statistik über angezeigte Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die benötigten Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über angezeigte Restrukturierungsverfahren.

Die Statistik liefert Informationen, wie viele Unternehmen eine Restrukturierung unter gerichtlichen Hilfen angezeigt haben.

EVAS: 52411


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten an das Statistische Landesamt übermittelt.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de