Kulturförderung für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturguts der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie zur Stärkung ihrer kulturellen Identität und Teilhabe. Ziel ist es, das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete zu erhalten, in das kulturelle Leben in Bayern einzubinden und generationenübergreifend zugänglich zu machen.

Gegenstand

Gefördert werden Projekte die der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur der deutschen Vertreibenen und Spätausiedler dienen. Gefördert werden insbesondere:

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Betreibende von Kultureinrichtungen wie Archive, Museen und Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, künstlerische Träger sowie spezialisierte Institutionen sein, die sich mit dem Kulturgut der Vertreibungsgebiete befassen.

Zuwendungsfähige Kosten

Projekte welche sich mit der Kultur der deutschen Vetriebenen und Spätaussiedler beschäftigen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Monat(en) und 12 Monat(en).

Die Finanzierungsarten können Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder die anteilieg Fehlbedarfsfinanzieung, jeweils bis zu einer maximalen im Bescheid vorgegebenen Höhe, sein.

Es ist ein Mindestbetrag von 10% der Gesamtkosten als Eigenmittel zu erbringen.


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:


Verfahrensablauf

Nach einer Prüfung des Antrages Ende Januar/ Anfang Februar des Durchführungsjahres des Projektes erhalten Sie dann vom Haus des Deutschen Osten einen Bescheid oder es erfolgen Nachfragen

(Für den vorzeitigen Maßnahmebeginn muss ein schriftlicher formloser Antrag mit einer Begründung gestellt werden, der entweder genehmigt oder abgelehnt wird. )


Fristen

Anträge sind bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Anträge sind immer bis zum 30. November des Vorjahres zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monat(en) bis zu 9 Monat(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erhoben werden.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Haus des Deutschen Ostens

Hausanschrift

Am Lilienberg 5
81669 München

Postanschrift

Am Lilienberg 5
81669 München

Telefon

+49 89 449993-0

Fax

+49 89 449993-150

E-Mail


Webseite

http://www.hdo.bayern.de