Einkommens- und Verbrauchsstichproben; Übermittlung von Daten


Beschreibung

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgt als dezentrale, repräsentative Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder, wobei unterschiedliche Befragungswege zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden machen ihre Angaben online oder in Papierform.

Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, es besteht KEINE Auskunftspflicht. Die EVS ist eine Haushalts­erhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teil­nahme bereit erklärt.

Bei der EVS handelt es sich um eine Quoten-Stichprobe, bei der nicht alle, sondern nur etwa 0,2 % aller privaten Haushalte, das heißt jeder fünfhundertste Haushalt, befragt wird.
Als Auswahlgrundlage für die Erhebung dienen alle Haushalte, die sich auf Grund von Werbe­maßnahmen der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit erklärten, die mit den Erhebungs­unterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.

Die Schichtung erfolgt auf Landesebene. Als Schichtungsmerkmale dienen der Haushaltstyp, das Haushaltseinkommen und die soziale Stellung der Haupteinkommensperson.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die EVS findet während eines kompletten Kalenderjahres, von Januar bis Dezember statt, die Haushalte werden nach dem Quotenplan auf die verschiedenen Quartale verteilt.

Grundgesamtheit

Zur Grundgesamtheit zählen alle Privathaushalte in Deutschland.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

In der Erhebung werden Angaben für folgende Bereiche erfragt:

Nutzerbedarf

Die EVS ist in besonderem Maße geeignet, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen abzubilden. Die Daten bilden unter anderem die Grund­lage für die Fest­setzung von finanziellen Unterstützungs­leistungen für Kinder und Erwachsene wie beispiels­weise die Regel­bedarfe für das Bürgergeld (früher Arbeitslosen­geld II bzw. „Hartz IV“). Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflations­rate ein.

Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.


EVAS: 63221


Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.


Verfahrensablauf

Teilnahme online / per App 

Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung. Die Frist für die vollständige Teilnahme wird Ihnen ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt.

Teilnahme mittels Papierunterlagen 

Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und die Unterlagen in Papierform. Diese schicken Sie dann in der Ihnen ebenfalls mitgeteilten Frist ausgefüllt zurück.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Statistik

Hausanschrift

Nürnberger Str. 95
90762 Fürth

Postanschrift


90725 Fürth

Telefon

+49 911 98208-0

Fax

+49 911 98208-6131

E-Mail


Webseite

http://www.statistik.bayern.de