Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
Beschreibung
Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und seine Gesundheitsbehörden. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter fachlicher Beteiligung der jeweiligen Bezirksregierung und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

