Abfall; Entsorgung


Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.


Voraussetzungen

Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.


Verfahrensablauf

Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. Aus diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.


Fristen

Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg)


Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de