Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.
Fristen
Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.Kosten
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Zuständige Stelle(n)
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Steuern und Gebührenabgaben
Hausanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen
Postanschrift
Steinfeld 8696187 Stadelhofen

