Aufforstung; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Fristverlängerung


Beschreibung

Die Aufforstung (Änderung der Begrifflichkeit seit der Neufassung des Art. 16 Bayerischen Waldgesetz am 1. Januar 2025; vorher: Erstaufforstung) eines bisher nicht forstlich genutzten Grundstücks mit Waldbäumen durch Saat oder Pflanzung ist nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) erlaubnispflichtig. Über die Erlaubnis entscheidet die untere Forstbehörde, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde.

Die Aufforstungserlaubnis darf nur versagt oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel

Geplante oder bereits durchgeführte Aufforstungen, denen ein oben genannter Versagungsgrund entgegensteht, kann die Forstbehörde untersagen oder die Beseitigung der Aufforstung anordnen. Eine unerlaubte Aufforstung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.


Voraussetzungen

Sie möchten ein nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten.


Verfahrensablauf

Anträge sind von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Aufforstungsfläche bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Textform einzureichen.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Försterinnen und Förster der Bayerischen Forstverwaltung gerne zur Verfügung (siehe Försterfinder unter "Weiterführende Links").


Fristen

Die Erlaubnis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Die Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen wurde oder diese fünf Jahre unterbrochen worden ist.

Die Fünf-Jahres-Frist kann jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn ein entsprechender Antrag hierzu vor Ablauf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (AELF) in Textform zugegangen ist.


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg

Hausanschrift

Schillerplatz 15
96047 Bamberg

Postanschrift

Schillerplatz 15
96047 Bamberg

Telefon

+49 951 8687-0

Fax

+49 951 8687-1217

E-Mail


Webseite

http://www.aelf-ba.bayern.de