Kreistag; Informationen zu Sitzungsniederschriften


Beschreibung

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.


Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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96052 Bamberg

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Telefon

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http://www.landkreis-bamberg.de