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Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses


Beschreibung

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld)

  • Entwässerungsantrag

    Sie können den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation zur Ableitung von Abwässern online beantragen.


Rechtsgrundlagen

  • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld - Geschäftsleitung, Wahlen, Ordnungsamt

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96187 Stadelhofen

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