Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung


Beschreibung

Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn

Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.

Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.

Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

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+49 951 85-0

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