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Weinerzeugung; Meldung


Beschreibung

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse (auch Genossenschaftskellereien), die aus der Ernte des laufenden Weinjahres Wein aus eigenen oder zugekauften Erzeugnissen herstellen. Von der Erzeugungsmeldung freigestellt sind Traubenerzeuger sowie Weinerzeuger, die aus gekauften Erzeugnissen in ihrem Betrieb eine Weinmenge unter 10 hl gewinnen und diese in keiner Form vermarkten.


Fristen

bis zum 15.01. des folgenden Jahres


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Hausanschrift

An der Steige 15
97209 Veitshöchheim

Postanschrift

Postfach 1140
97205 Veitshöchheim

Telefon

+49 931 9801-0

Fax

+49 931 9801-3100

E-Mail


Webseite

https://www.lwg.bayern.de