Politische Partei; Informationen zur Gründung
Beschreibung
Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
- Art. 21 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Weiterführende Links
- Informationen der Bundeswahlleiterin über politische Parteien und Vereinigungen
Die Seiten der Bundeswahlleiterin informieren detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen bei der Gründung einer politischen Partei.
Zuständige Stelle(n)
Die Bundeswahlleiterin
Hausanschrift
Gustav-Stresemann-Ring 1165189 Wiesbaden
Postanschrift
65180 Wiesbaden

