Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Beantragung
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe beitragen:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternassistenz
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- besondere Wohnform
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Sollten Sie eine nicht notwendige Leistung ohne eine vorherige Bewilligung der zuständigen Behörde selbst beschaffen, steht Ihnen kein Erstattungsanspruch zu.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Oberfranken)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB IX, SGB XII, BVG
Mit diesem Antrag können die Übernahme ungedeckter Kosten in einem Alten- und Pflegeheim sowie ambulanter Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfeleistungen online beantragt werden.
- Antrag auf Gebärdensprachdolmetscher
Mit diesem Antrag können Sie Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher online beantragen, sofern bei Ihnen eine Hör- oder Sprachbehinderung vorliegt.
- Weitergewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung
Mit diesem Antrag können Sie zum Ende des Bewilligungszeitraumes die weitere Bewilligung der existenzsichernden Leistungen online beantragen, sofern Sie bereits laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Bezirk Oberfranken beziehen.
- Antrag auf die Gewährung von Eingliederungshilfe in Tagesstätten zur angemessenen (Vor)Schulausbildung
Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für die Betreuung Ihres Kindes in einer Heilpädagogischen Tagesstätte online beantragt werden. Hierbei handelt es sich um spezielle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung ein den jeweiligen Bedürfnissen entsprechendes Förderangebot erhalten.
- Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, junge Volljährige
Mit diesem Antrag können folgende Leistungen der Eingliederungshilfe online beantragt werden:
- Internat (5 Tage bzw. 7 Tage): Heilpädagogische Internate stellen besondere Betreuungsformen über Tag und Nacht für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung dar, die aufgrund der Art und Schwere der bestehenden Beeinträchtigung oder zur Ermöglichung des Schulbesuchs eine spezielle Unterbringung benötigen. Die Aufnahme kann dauerhaft oder für einen befristeten Zeitraum erfolgen.
- Ferienbetreuung
- Behindertenfahrdienst
- Sonstiges (z.B. Versorgung mit behinderungsbedingt erforderlichen Hilfsmitteln, die nicht durch die Krankenkasse übernommen werden können)
- Antrag auf Kostenübernahme für das offene Beratungsgespräch und / oder die Eingangsdiagnostik im Rahmen der ambulanten Frühförderung
Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines „Offenen Beratungsangebots“ online beantragt werden. In diesem Zusammenhang können sich Eltern umfassend und unverbindlich über mögliche Fördermaßnahmen für Ihr Kind beraten lassen. Die Beratung wird durch eine selbst gewählte Frühförderstelle durchgeführt.
- Antrag auf Gewährung von Maßnahmen der Frühförderung
Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für eine Maßnahme der Frühförderung online beantragt werden. Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Hilfsangebot, das sich an Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum individuellen Beginn der Schulpflicht richtet und dessen Aufgabe in der Früherkennung von möglichen Entwicklungsverzögerungen und der Beratung und Begleitung der Eltern liegt. Die Förderung wird durch eine selbst gewählte Frühförderstelle durchgeführt und kann interdisziplinär (als Komplexleistung in Verbindung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen wie z.B. Physiotherapie) oder isoliert als reine heilpädagogische Leistung stattfinden.
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen
Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für die integrative Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) online beantragt werden. Um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, soll es Kindern mit einer (drohenden) Behinderung ermöglicht werden, in wohnortnahen Kindertageseinrichtungen entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert zu werden.
- Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Erwachsene (nach SGB IX)
Mit diesem Antrag können Sie folgende Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX für volljährige Personen online beantragen:
- Schulausbildung/Internat
- Hochschulhilfe
- Betreutes Wohnen in Gast-Familien
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Assistenzleistungen
- besondere Wohnform
- Mobilitätshilfen
- KfZ-Hilfen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Aufnahme in Förderstätten
- Leistungen in Form eines persönlichen Budgets
- Sonstige, nach Feststellung des Hilfebedarfs noch zu bestimmende Leistungen
- Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (nach SGB IX)
Mit diesem Antrag können Sie folgende Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX für minderjährige Personen online beantragen:
- offenes Beratungsangebot als ambulante Leistung
- Frühförderung
- Kindergarten und Kitas
- Heilpädagogische Internate
- Assistenzleistungen für Kindergarten und Schule
- Sonstige Assistenzleistungen
- Ferienbetreuung
- Behindertenfahrdienst
- Notwendige erforderliche Hilfsmittel
- Behinderungsbedingte KfZ-Hilfen
- Sonstige, nach Feststellung des Hilfebedarfs noch zu bestimmende Leistungen
- Widerspruchseinlegung in elektronischer Form
Wenn gegen einen Bescheid des Bezirks der Rechtsbehelf eines Widerspruchs statthaft ist, kann dieser schriftlich oder zur Niederschrift beim
Bezirk Oberfranken
Postfachanschrift: Postfach 10 11 52, 95411 Bayreuth
Hausanschrift: Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth
erhoben werden. Die Schriftform des Widerspruchs kann durch die elektronische Form ersetzt werden.
- Antrag auf Gewährung von Mobilitätshilfe (Fahrdienst für Menschen mit Behinderung)
Mit diesem Antrag kann die Kostenübernahme für Leistungen zur Beförderung für Menschen mit Behinderung, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist, online beantragt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst.
- Antrag auf Weitergewährung von Mobilitätshilfe (Fahrdienst für Menschen mit Behinderung)
Mit diesem Antrag kann die weitere Kostenübernahme für Leistungen zur Beförderung für Menschen mit Behinderung, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist, online beantragt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- §§ 90 fortfolgende Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit §§ 75 – 84 SGB IX
- §§ 75 – 84 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
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Postfach 10115295411 Bayreuth