Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk


Beschreibung

Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Bezirk Oberfranken

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