Strom- und Gasnetze; Beantragung der Genehmigung der Netzentgelte, der Einstufung als Geschlossenes Verteilernetz oder der Durchführung eines Missbrauchsverfahrens


Beschreibung

Die Landesregulierungsbehörden sind zusammen mit der Bundesnetzagentur in Bonn für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze zuständig, um die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas zu schaffen.

In Bayern werden die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde seit 01.02.2013 durch die "Regulierungskammer des Freistaates Bayern" unabhängig wahrgenommen. Da die Strom- und Gasversorgungsnetze ein so genanntes natürliches Monopol darstellen, haben die Regulierungsbehörden die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen ungehinderten Zugang zu den Netzen zu ermöglichen und die Voraussetzungen für einen sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Netzbetrieb zu schaffen.

Den Regulierungsbehörden obliegen insbesondere folgende Aufgaben:


Verfahrensablauf


Fristen

Genehmigung der Netzentgelte: Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen (§ 23a Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz).


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Festlegung der Erlösobergrenzen, die Genehmigung der Netzentgelte, die Entscheidung in Missbrauchsverfahren sowie für die Einstufung als Geschlossenes Verteilernetz fallen Gebühren an, deren jeweilige Höhe sich nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit richtet. Die Mindestgebühr bei Missbrauchsverfahren beträgt 5.000 Euro.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regulierungskammer des Freistaates Bayern

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 28
80538 München

Postanschrift


80525 München

Telefon

+49 89 2162-0

Fax

+49 89 2162-2884

E-Mail


Webseite

https://www.regulierungskammer-bayern.de