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Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung


Beschreibung

Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister nehmen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen vor. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.

Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person (Personenstandsdaten sind nur anzugeben, soweit bekannt, da die angeregte Person selbst nicht in die Anregung mit einbezogen werden soll):

  • Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
  • Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.

Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:

  • Bayerische Staatskanzlei,
  • fachlich zuständiges Staatsministerium,
  • Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
  • Kreisverwaltungsbehörde.

Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).

Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).

Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.


Verfahrensablauf

Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.

Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.

Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.


Bearbeitungsdauer

Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.


Formulare


Kosten

Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail


Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/