Grabmal; Beantragung einer Genehmigung


Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit können die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.


Voraussetzungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.


Verfahrensablauf

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.


Fristen

Ob Fristen einzuhalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld)


Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

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96187 Stadelhofen

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